Knuchel Farben
Mutterhaus mit Produktion und Entwicklung für die Bereiche Bautenschutz, Holz sowie Fahrzeug- und Industrielacke.
Eclatin
Tochterfirma, spezialisiert in hochwertige Anstrich und Beschichtungssysteme für die Industrie, den Stahl-und Wasserbau sowie in vielen Spezialgebieten.
RUBApaint
Bekannte Marke der Knuchel Farben AG für die Bautenschutz- Produkte. Dient als Zweitmarke, wo ein eigenständiger Auftritt ermöglicht werden soll.

Allgemeine Bedingungen

1. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto, ohne Skontoabzüge.
Die Mahngebühren betragen CHF 0.– für eine Zahlungserinnerung, CHF 20.– für eine zweite Mahnung und CHF 40.– für eine allfällige dritte Mahnung.

2. Versand 
Versandkosten und Frankolimiten gemäss der aktuellen Preisliste.

3. Retouren
Bestellte und gelieferte Waren können nur unter vorheriger Absprache zurückgenommen werden.

4. Qualität der Ware
Wir garantieren eine gleichbleibende Qualität unserer Produkte. Der Kunde verpflichtet sich Einsicht in die technischen Merkblätter genommen zu haben und die darin fest gelegten Empfehlungen zu befolgen.

5. Beanstandung der Ware
Die Ware ist vor der Anwendung auf Farbtongenauigkeit und Eignung mit einem Probeanstrich zu prüfen. Sollte eine Lieferung den Anforderungen nicht entsprechen, so hat der Käufer das Recht, die Ware innert 3 Wochen nach Erhalt kostenlos zurückzugeben und Ersatz zu verlangen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, besteht nicht, da wir auf die Art des Untergrundes, die Verarbeitungsweise und die herrschenden Wetterbedingungen während des Farbauftrages keinen Einfluss nehmen können.

6. Beratung
Unser Aussendienstmitarbeiter oder der technische Innen­dienst stehen Ihnen für jede gewünschte Auskunft zur Verfü­gung. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwen­dung der gelieferten Waren befreien den Besteller nicht vor eigenen Prüfungen und Versuchen. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Kom­ponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden. Ein Schadenersatzanspruch aus unterbliebenen, un­vollständigen oder unzutreffenden Auskünften ist wegbedun­gen.

7. Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht CISG) ist ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Besteller und Knuchel Farben AG ist ausschliesslich das Rechtsdomizil der Knuchel Farben AG.

8. Erfüllungsort
Wiedlisbach